Entlassungsmanagment

Unser Entlassungsmanagement dient dazu, den Behandlungserfolg zu sichern, indem wir die Entlassung sorgfältig vorbereiten und planen.

Patienten, die nach dem Krankenhausaufenthalt Betreuung benötigen, wird das „Nach-Hause-Kommen“ erleichtert. Egal, ob es sich nun um einen therapeutischen, pflegerischen oder sozialen Bedarf handelt.

Jeder Patient mit einem poststationären Pflege- und Unterstützungsbedarf erhält ein individuelles Entlassungsmanagement zur Sicherung einer kontinuierlichen, bedarfsgerechten Versorgung.

Das bedeutet, dass die Patienten Leistungen erhalten, die  auf den individuellen Hilfsbedarf abgestimmt sind. Hierzu gehört auch, dass Angehörige geschult, informiert und beraten werden, um das gewohnte Umfeld des Patienten auf dessen Unterstützungsbedarf einzurichten.

Für eine reibungslose Entlassung beachten Sie bitte folgendes:

Zuzahlung

Gesetzlich versicherte Patienten über 18 Jahre müssen eine Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr leisten. Die Krankenhäuser übernehmen im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Ersatzkrankenkassen den Einzug dieser Gebühren und leiten diese an die Krankenkassen weiter. Die Zuzahlung ist bei der Entlassung an der Kasse zu entrichten. Patienten, die bereits im laufenden Kalenderjahr ihrer Zuzahlungspflicht ganz oder teilweise nachgekommen sind, bitten wir um Vorlage einer entsprechenden Quittung, damit es nicht zu Abrechnungsschwierigkeiten kommt.